Aktuelle Zuzahlungsregelungen
Arzneimittel
Für rezeptpflichtige Medikamente leisten gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Krankenkassen übernehmen den größten Teil der Kosten, einen kleinen Anteil zahlt die versicherte Person selbst.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
- 10 % des Medikamentenpreises
- mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € pro Medikament
Warum kann die Zuzahlung unterschiedlich sein?
- manche Medikamente sind zuzahlungsbefreit, dann zahlt die versicherte Person nichts
- liegt der Preis über dem Festbetrag der Krankenkasse – also dem Betrag, den die Krankenkasse übernimmt – kann eine Mehrkostenbeteiligung entstehen
Diese Summe fließt in voller Höhe zur Minderung der Ausgaben an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse und verbleibt nicht in der Kasse Ihrer Apotheke.
Bei Fragen beraten wir Sie jederzeit gerne!
Hilfsmittel
Die Regelung für Arzneimittel gilt grundsätzlich auch für Hilfsmittel.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10 % des Preises, jedoch höchstens 10,00 € für den Monatsbedarf je Indikation.
Zuzahlungsbefreiung und Obergrenzen
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlungen leisten
- Erwachsene können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn sie vorher einen bestimmten Eigenanteil bezahlt haben
- dieser Eigenanteil darf höchstens 2 % des jährlichen Einkommens betragen (bei chronisch erkrankten Personen liegt die Grenze bei 1 %)
- bevor eine Zuzahlungsbefreiung für das restliche Jahr möglich ist, zahlt also jeder zunächst 2 % (oder 1 %) selbst
- sobald die 2 %- (oder 1 %-)Grenze erreicht wird, ist es ratsam, die entsprechende Krankenkasse zu kontaktieren
- für die Befreiung werden dann die Einkommen und Zuzahlungen aller Personen im Haushalt zusammengerechnet
- es ist deshalb wichtig, alle Belege über Zuzahlungen aufzubewahren – z. B. für Medikamente, Hilfsmittel, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Kosten
- wenn Sie ein Kundenkonto in unserer Apotheke haben, können wir Ihnen gerne Sammelbelege ausstellen, um das Vorgehen zu vereinfachen
Hier finden Sie einen Zuzahlungsrechner zur Berechnung der Belastungsgrenze für GKV-Zuzahlungen.
